Häufig gestellte Fragen

Wichtige Fragen rund um die Sprachtherapie

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Fragen rund um die Sprachtherapie

FAQ

Auf dieser Seite versuche ich, Ihre wichtigsten Fragen vorab zu beantworten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sprechen Sie mich einfach an! Ich bin telefonisch (24h Anrufbeantworter), per Mail oder über das Kontaktformular erreichbar.

Logopädie vs. Sprachtherapie - was ist der Unterschied?

Das Wichtigste zuerst: Einen Unterschied in der praktischen Arbeit gibt es nicht! Bislang ist der Hauptunterschied die Ausbildung. Logopäden machen in der Regel eine 3jährige Fachausbildung, während Sprachtherapeuten ein Studium an einer Hochschule absolvieren. Daher die Berufsbezeichnung „akademischer Sprachtherapeut“ vs. „Logopäde“. Zudem ist die Berufsbezeichnung „Logopäde“ geschützt und darf nur von Therapeuten mit Logopädieausbildung geführt werden.

In den letzten Jahren wurde jedoch die Ausbildung zum Logopäden immer mehr akademisiert.

Woher bekomme ich eine Verordnung für Sprachtherapie?

Eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt (Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Kinder- und Jugendpsychiater, Allgemeinarzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt). Der Arzt entscheidet, ob und in welchem Umfang die Sprachtherapie notwendig ist.

Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung für Sprachtherapie nur eine Gültigkeit von 14 Tagen hat.

Wer übernimmt die Kosten der Sprachtherapie?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, allerdings ist bei Erwachsenen ab 18 Jahren eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten zzgl. einer Verordnungsgebühr von 10€ durch den Versicherten zu leisten. Kinder und Jugendliche sind generell zuzahlungsbefreit. Chronisch Kranke können auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Sind Sie privat versichert, so sollten Sie sich im Vorfeld der Therapie über die Höhe der Erstattung bei Ihrer Versicherung erkundigen. Benötigen Sie hierfür einen Kostenvoranschlag, so sprechen Sie mich bitte an.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Da ich während der Therapiesitzungen meine volle Aufmerksamkeit meinen kleinen und großen Patienten widmen möchte, bitte ich Sie, mich telefonisch (24h Anrufbeantworter), per Mail oder über das Kontaktformular zu kontaktieren und ich melde mich sobald wie möglich bei Ihnen.

Gibt es eine Wartezeit für einen Therapieplatz?

Ich versuche immer, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Für eine Vorabdiagnostik kann ich Ihnen meist innerhalb von ca. 4 Wochen einen Termin anbieten. Vormittagstermine kann ich in der Regel zügiger vergeben; die Nachfrage für Termine zwischen 14 und 17 Uhr ist jedoch besonders groß. Je flexibler Sie in Ihrer Zeit sind, desto schneller können Sie einen Therapieplatz bekommen.

Sollten Sie oder Ihr Angehöriger z.B. aufgrund einer Anschlussbehandlung nach einem Schlaganfall oder bei einer Stimmlippenlähmung zeitnah einen Termin benötigen, so versuche ich, Ihnen innerhalb einer Woche einen Notfalltermin zu ermöglichen.

Wie läuft die logopädische Behandlung ab?

Bei allen Störungsbildern findet zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch mit dem Patienten und (vor allem bei Kindern) auch mit den Angehörigen statt. Anschließend erfolgt eine dem Störungsbild entsprechende Untersuchung. Aufgrund dieser logopädischen Diagnose wird ein individueller Therapieplan erstellt.

Die Sprachtherapie findet meist in Einzelsitzungen von 30, 45 oder 60 Minuten 1-2x wöchentlich (je nach Störungsbild und Schweregrad) statt.

Was brauche ich für die erste Stunde?

Bitte bringen Sie zur ersten Stunde eine gültige Verordnung für Sprachtherapie mit (rosafarben, Din A4), die nicht älter als 14 Tage sein darf. Bei privat versicherten PatientInnen gibt es diese Frist nicht. Sollten Sie Arztberichte, Diagnosen und Berichte anderer Therapeuten oder Einrichtungen vorliegen haben, so bringen Sie diese bitte mit oder senden Sie sie mir gerne vorab per Mail.

Sind die Eltern bei der Therapie dabei?

In der ersten Stunde ist mindestens ein Elternteil immer mit anwesend. Bei den meisten weiteren Therapieterminen warten die Eltern dann im Wartezimmer und werden etwa fünf Minuten vor dem Therapieende ins Zimmer geholt, um die Therapiestunde und die Hausaufgaben zu besprechen. Sollte sich Ihr Kind schwer von Ihnen trennen können, dürfen Sie selbstverständlich auch noch weitere Stunden dabei sein. Bei manchen Störungsbildern kann es auch sehr hilfreich sein, die Eltern als eine Art Co-Therapeuten dabei zu haben. In der Regel ist es jedoch meist so, dass sich die Kinder besser fokussieren können, wenn die Eltern nicht mit im Raum sind.

Führen Sie auch Hausbesuche durch?

Ja! Sollte es Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Therapiestunden in der Praxis wahrzunehmen, so können auf ärztliche Verordnung die Sitzungen auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Was kann ich selbst zum Therapieerfolg beitragen?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie oder Ihr Kind die regelmäßigen Therapietermine wahrnehmen. Bei zu vielen Unterbrechungen verliert sich das neu Erlernte und wird nur ungenügend gefestigt. Dies führt zu mehrmaliger Wiederholung gleicher Therapieinhalte und zu einem verzögerten Behandlungsverlauf.

Die Behandlungen finden grundsätzlich auch während der Ferien statt, es sei denn, Sie selbst oder Ihre behandelnde Therapeutin sind im Urlaub. Während des Urlaubs einer Therapeutin können wir Ihnen die Vertretung durch eine andere Therapeutin anbieten.

Ein Üben der Therapieinhalte zuhause unterstützt den Behandlungsverlauf und ist für den Erfolg der Therapie sehr wichtig! Hierfür bekommen Sie von Ihrer Therapeutin Hausaufgaben genannt, die Sie bis zur nächsten Therapiestunde zuhause üben sollen.

Und wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie bitte 24 Stunden im Voraus ab und fragen uns nach Alternativterminen. Unser Anrufbeantworter läuft täglich auch am Wochenende, sodass Sie auch Montagstermine rechtzeitig absagen können. Zu spät abgesagte oder vergessene Termine müssen wir Ihnen privat in Höhe des aktuell geltenden Kassensatzes in Rechnung stellen.

Bei wiederholt unentschuldigtem Fehlen oder Versäumen von Behandlungsterminen aus nicht nachvollziehbaren Gründen müssen Sie damit rechnen, dass die Therapie abgebrochen und die für Sie vorgesehene Behandlungszeit anderen Patienten zur Verfügung gestellt wird.

Praxis für Sprachtherapie

Melanie Exner M.A.

Freischützstr. 94, 81927 München

montags bis freitags 8-18 Uhr und nach Vereinbarung

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S8 - Johanneskirchen
Bus 50 & 184 - Johanneskirchner Straße
begrenzte Parkmöglichkeiten rund um die Praxis

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